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Deutscher Sportausweis

Hintergrund

Auf der Suche nach neuen Möglichkeiten zur Förderung des organisierten Breitensports durch private Unternehmen wurde der Deutsche Sportausweis aus der Taufe gehoben. Herausgeber des Deutschen Sportausweises sind der Deutsche Olympische Sportbund und die eigens gegründete Deutsche Sportausweis GmbH (DSA)

Der deutsche Sportausweis verfügt über zwei Funktionen: Zum einen ist er Wettkampf- und Vereinsausweis, und zum anderen können die Vereinsmitglieder ihn auf freiwilliger Basis im Wirtschaftsleben gegenüber Partnerunternehmen als Vorteilsausweis etwa für Rabattgewährungen nutzen. 

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Die Sportfunktion

des Ausweises soll der vereinfachten Verwaltung der Mitglieder- und Wettkampfdaten in den Sportvereinen dienen.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Mitgliederdaten ist nur der Verein. Er übermittelt der DSA die zur Ausweiserstellung erforderlichen Mitgliederdaten. Die DSA verarbeitet die Daten anschließend nur im Auftrag und nach Weisung des Vereins

Die Wirtschaftsfunktion

kann von den Vereinsmitgliedern auf freiwilliger Basis genutzt werden und funktioniert so: Die Vereinsmitglieder erhalten mit dem Ausweis bei den angeschlossenen Partnerunternehmen eine vorgegebene Ermäßigung, etwa einen Preisrabatt. Für jeden Einsatz des Ausweises zahlen die entsprechenden Partnerunternehmen dann Sponsorengelder, die über die DSA an den Dachverband der Sportvereine und weiter an die Sportvereine ausgezahlt werden.

Die Systembetreiberin und verantwortliche Stelle für die mit der wirtschaftlichen Funktion des Ausweises verbundenen Datenverwendungen ist allein die DSA. 

Die Abläufe

sehen im Einzelnen wie folgt aus: Die Vereinsmitglieder erhalten mit dem neuen Sportausweis auch ein Informationsschreiben zur Erläuterung der "Wirtschaftsfunktion".

Wer am Vorteilsprogramm teilnehmen möchte, kann die beigefügte Teilnahmeerklärung ausfüllen und unterschrieben an die DSA zurücksenden. Der Ausweis wird daraufhin von der DSA frei geschaltet, um anschließend vom Vereinsmitglied als "Vorteilsausweis" bei den angeschlossenen Unternehmen genutzt werden zu können.

Die Teilnahmeerklärung enthält eine datenschutzrechtliche Unterrichtung über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung des Vorteilsprogramms erforderlich sind.

Außerdem enthält sie eine Einwilligungserklärung (durch ankreuzen) ob die Daten auch für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

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